Verkehrsrecht

Wenn Sie im Straßenverkehr teilnehmen, wird es manchmal erforderlich sein, Rechtsrat bei einem Anwalt einzuholen. Die Einschaltung eines Anwalts ist jedenfalls sinnvoll, da unterschiedliche und komplexe Rechtsgebiete betroffen sein können:

  • Rote Ampel überfahren / Trunkenheitsfahrt:
        Ordnungswidrigkeit oder Straftat? Wieviel Punkte? Ist der Führerschein weg?
  • Verkehrsunfall:
        Wer ersetzt den Schaden? Wieviel kann verlangt werden? Wie kann Anspruch durchgesetzt werden?
        Auch hier kann eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat vorliegen.


  • Dies ist für den Laien kaum überschaubar. Schon bei den ersten Schritten kann der Unkundige Fehler machen, die dann auch später durch den Anwalt nicht mehr "auszubügeln" sind.

    Daher einige Tipps vorab. Wichtig ist schon das richtige

    Verhalten am Unfallort (§ 34 Straßenverkehrsordnung)

    Übrigens: Viele verschenken Geld, wenn der Unfallgegner alleine Schuld ist. Man meint dann, bei einer eindeutigen Sache könne man auch ohne Anwalt auskommen. Oft werden dann von den Versicherungen nicht alle Schadenspositionen abgerechnet. Ein erfahrener Anwalt kann zumeist noch mehr für Sie herausholen. Wenn die gegnerische Seite zu 100 % schuld ist, werden auch Ihre Anwaltskosten voll erstattet.

    Vielleicht haben aber auch Sie sich nicht ganz richtig verhalten und rechnen jetzt mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld. Der

    Verwarnungs- und Bußgeldkatalog

    kann Ihnen schon einmal eine Orientierung darüber geben, was auf Sie zukommen kann.

    letzte Bearbeitung: 26.03.2003
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